Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Inhalt:
1. Allgemeines
2. Fotoagentur
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte (Fotoagentur)
4. Digitalisierungsservice
5. Sonstige Dienstleistungen
6. Datenschutz
7. Endprodukte
8. Fristen
1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind für alle
von der Firma Peter Hennig Digitale Bildbearbeitung Archivierung [PIXELWERKSTATT] (im folgenden Auftragnehmer
genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen gültig.
Vertragspartner im Rahmen der folgenden AGB sind Peter Hennig, Albert-Schweitzer-Straße 28 in 02763 Zittau
und der Kunde (Auftraggeber).
Alle Lieferungen und Leistungen, die der Auftragnehmer für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf
Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die AGB gelten für alle Geschäftsbereiche (Fotoagentur, Digitalisierungsservice, Sonstiges)
des Auftragnehmers.
1.2. Die AGB gelten mit Auftragserteilung bzw. mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den
Auftraggeber als vereinbart.
1.3. Will der Kunde den AGB widersprechen, ist dieses vor Auftragserteilung mitzuteilen. Abweichende
Geschäftsbedingungen erlangen nur Gültigkeit, wenn diese durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt
werden.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
1.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
1.6. Nebenabreden zu Verträgen oder diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.7. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung dieser AGB.
Ungültige Bestimmungen werden durch die Vertragsparteien durch solche ersetzt, die wirtschaftlich und
juristisch der angestrebten Regelung am nächsten kommen.
1.8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
1.9. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen, wenn nicht gesondert
schriftlich vereinbart, ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Fotoagentur >>> zum Inhaltsverzeichnis
Folgende Bedingungen gelten für Geschäftsvorgänge, die unter http://www.hennig-foto.com | http://www.oberlausitzfoto.de | http://shop.olfotoph51.bplaced.de/pixtacy/index.php getätigt werden.
Sie gelten nicht für Angebote, auf die über oben genannte Seiten per
Hyperlink weitergeleitet wurde.
Für Inhalt und Angebote verlinkter Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
2.1. Die auf den Internetseite http://www.hennig-foto.com | http://www.oberlausitzfoto.de | http://shop.olfotoph51.bplaced.de/pixtacy/index.php des Auftragnehmers dargestellten Angebote
stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen.
2.2. Die Bestellung der Ware kann durch Ausfüllen des Onlineformulars, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Durch den Bestellvorgang gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Das Angebot gilt mit Zustellung
einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post oder der Warenlieferung als angenommen. Die Zustellung
der bestellten Bilddaten erfolgt an die in der Bestellung genannte Adresse, E-Mail-Adresse, per
FTP-Upload oder per Download.
Die Lieferung an Privatkunden erfolgt gegen Nachnahme bzw. Vorkasse. Bei Geschäftskunden oder öffentliche Einrichtungen
erfolgt die Lieferung auf Rechnung. Unter http://shop.olfotoph51.bplaced.de/pixtacy/index.php ist nur eine Lieferung per Vorkasse möglich.
2.3. Alle Preise sind Endpreise inklusive Versandkosten. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben
(Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStG).
Versandkosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gültigkeit haben die zum Zeitpunkt der
Bestellung online einsehbaren Preise.
2.4. Rechte: nächster Absatz (3.)
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte (Fotoagentur) >>>zum Inhaltsverzeichnis
3.1. Übermitteltes Bildmaterial, Bilddaten und Gestaltungsentwürfe bleiben stets Eigentum des Urhebers. Vom
Besteller wird ausschließlich das Nutzungsrecht erworben. Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv. Die Agentur
kann das Nutzungsrecht an mehrere Nutzer für einen unbefristeten Zeitraum vergeben. Der Kunde kann nach
einmaliger Zahlung das Bildmaterial zeitlich unbegrenzt und weltweit für verschiedene Verwendungszwecke
nutzen. Die Weitergabe oder der Weiterverkauf des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an
Dritte ist nicht gestattet. Bei unberechtigter Verwendung und Weitergabe unserer Bilddaten an Dritte wird
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in der Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
fällig.
3.2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen oder Nachfotografieren ist
nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und
Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen
können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
3.3. Verwendungen in kriminellen oder anstößigen Zusammenhängen sind unzulässig und machen den Verwender
schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus dürfen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen nicht
negativ berührt werden.
3.5. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex)
verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende
Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der
Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
3.6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Schadenersatzforderungen, die sich aus der Verwendung seiner Bilder
ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle
die völlige Verantwortung, selbst auch für die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des
überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung etwaige
Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
3.7. Bei Veröffentlichung von geliefertem Bildmaterial sind die Rechte dargestellter Personen (Recht am
eigenem Bild) durch den Auftraggeber mit diesen Personen zu klären.
3.8. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter
Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des
Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
4. Digitalisierungsservice >>>zum Inhaltsverzeichnis
4.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute Objekte mit größter Sorgfalt zu behandeln und diese
selbst wie auch digitale und analoge Kopien ausschließlich für den im Auftrag festgelegten Zweck zu
verwenden.
4.2. Der Auftragnehmer erkennt an, dass es sich bei dem ihm zur Verfügung gestellten Material (z. B.
Kunstwerke zum Zweck der Digitalisierung) um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, die er im Sinne des
UrhRG zu behandeln hat.
4.3. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer einmalig und auf die Dauer der für die Auftragsabarbeitung
benötigten Zeit begrenzt das Vervielfältigungsrecht. Die genaue Anzahl der zulässigen Kopien wird im Auftrag
bzw. in der Angebotsaufforderung bestimmt.
4.4. Rechte Dritter an zu digitalisierenden Vorlagen sind vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber zu
prüfen, insbesondere Belange des Urheberrechts.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung vorgenannter Ausführungen entstehen. Alle
durch Rechtsverletzungen entstehenden Kosten wie Gerichts- und Anwaltskosten, Honoraransprüche oder
Entschädigungszahlungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei unklarer Rechtslage wird die Bearbeitung des
Auftrages eingestellt.
4.5. Um von digitalisiert vorliegendem Bildmaterial Papierabzüge oder Drucke herstellen zu können, muss
dieses einem Fotolabor oder einer Druckerei überlassen werden. Für Urheberrechtsverletzungen in dieser
Verarbeitungsphase übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Der Auftraggeber wird an dieser Stelle
darauf hingewiesen, dass es technisch möglich ist, von den Daten (z. B. einer CD-ROM) eine unbegrenzte Anzahl
von Kopien herzustellen.
4.6. Alle urheberrechtlich relevanten Daten, die sich auf Datenspeichern des Auftragnehmers befinden, werden
14 Kalendertage nach Bezahlung der gelieferten Kopien gelöscht. Beanstandungen und Mängel an der gelieferten
Ware müssen bis zu diesem Tag angezeigt werden. Auch Sicherungskopien sollten bis zu diesem Zeitpunkt durch
den Auftraggeber angefertigt werden, so diese nicht bei Auftragserteilung mit bestellt worden sind.
4.7. Fotografie- und Scanarbeiten werden üblicherweise in Räumen des Kunden vorgenommen. Sollen die Arbeiten
in den Räumen des Fotografen durchgeführt werden, haben der An- und Abtransport, dessen Organisation sowie
die Übernahme der Transportkosten durch den Auftraggeber zu erfolgen.
4.8. Für den Fall, dass gelieferte Medien, auf denen Daten zur Übermittlung aufgezeichnet sind, beschädigt
sind, behalten wir uns eine Nachbesserung/Ersatzlieferung vor. Reklamationen, die sich auf den Inhalt der
elektronischen Übermittlung bzw. der Sendungen beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich
nach Empfang schriftlich geltend gemacht werden.
4.9. Der Auftragnehmer schützt sein EDV-System durch anerkannte kostenpflichtige Antivirenprogramme. Für
Soft- und Hardwarefehler, die bei der Übermittlung von Daten oder die durch die Nutzung unseres Systems
entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
5. Sonstige Dienstleistungen (Auftragsfotografie, Bildbearbeitung, DTP, Satz, Layout ) >>>zum Inhaltsverzeichnis
5.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Mit Bestätigung des vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch
Auftragsauslösung durch den Auftrageber gilt das Honorar als vereinbart.
Leistungen, die mit der Auftragserteilung angefordert, aber nicht Bestandteil des dem Auftrag zu Grunde
liegenden Angebotes waren, werden nach Zeitaufwand und notwendigem Materialaufwand berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung.
5.3. Alle Ausführungen zu Rechtsfragen (insbesondere Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht) und zur
Datensicherheit in anderen Abschnitten der AGB treffen auch für den Geschäftsbereich "Sonstige
Dienstleistungen" uneingeschränkt zu.
6. Datenschutz >>>zum Inhaltsverzeichnis
6.1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass
der Auftragnehmer seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Betrieb notwendigen
Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne
ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Ausnahme: Für die ordnungsgemäße
Anlieferung von Waren kann die Weitergabe von Lieferanschriften nötig sein.
7. Endprodukte >>>zum Inhaltsverzeichnis
7.1. Lieferungen an Privatpersonen erfolgen, wenn vertraglich nicht anders festgelegt, per Nachnahme oder
gegen Vorkasse. Lieferungen an Firmen oder öffentliche Einrichtungen erfolgt auf Rechnung.
Bei Lieferung auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben
(Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStG).
7.2. Vollständigkeit, Qualität und Funktionstüchtigkeit sind nach Erhalt der Ware durch den Auftraggeber zu
prüfen.
Beanstandungen müssen bis spätestens 14 Kalendertage nach Wareneingang angezeigt werden. Beschädigte Ware
wird in diesem Zeitraum ersetzt. Ein späterer Ersatz ist nicht möglich.
7.3. CD-ROMs und DVDs dienen nur als Transportmittel für Daten. Dem Auftragnehmer wird dringend empfohlen,
alle gelieferten Daten auf geeignete Datenträger seines EDV-Systems zu kopieren. Eine erneute Übermittlung
der Daten nach Ablauf der Mängelanzeigefrist ist nicht möglich.
Textdateien, die vertragliche Elemente wie AGB oder technische Informationen enthalten, können vom
Auftraggeber eingesehen und zu Datensicherungszwecken kopiert werden. Eine Vervielfältigung zum Zwecke der
Weiterreichung an Dritte ist nicht statthaft.
8. Fristen >>>zum Inhaltsverzeichnis
8.1. Der Auftragnehmer erbringt schnellstmöglich die im Auftrag bestimmte Leistung . Die fristgerechte
Lieferung kann nicht garantiert werden, wenn Arbeiten durch Fremdleistung (z. B. Fotolabore, Druckereien o.
a.) erforderlich sind. Für Lieferausfälle, die durch Dritte verschuldet sind oder durch höhere Gewalt
entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8.2. Technische Unwägbarkeiten (Datenverlust durch Hardwarefehler o. ä.) können ebenfalls die Frist
verlängern. Das daraus resultierende Risiko, Foto- und Scanarbeiten nochmals durchführen zu müssen, liegt
beim Auftragnehmer.
Zittau, 11.09.2011
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©Peter Hennig Digitale Bildbearbeitung Archivierung (PIXELWERKSTATT)